Gesetze / Auslandszuschlagsverordnung

AuslZuschlV

§ 2 Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung

Stand: 01.07.2025

Bund15 Entscheidungen

In Fällen des § 53 Absatz 3 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird die Grundgehaltsspanne der oder des höher besoldeten Berechtigten zugrunde gelegt.

§ 1 § 3